Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Sanierungsfahrplan BW

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Der Sanierungsfahrplan BW wurde Ende Juli 2015 vom Kabinett beschlossen und ist somit jetzt in Kraft gesetzt worden.

Bei einem Heizkesseltausch müssen in Baden-Württemberg ab 1.7.2015 15 Prozent regenerative Energien berücksichtigt
werden bei der Bereitstellung der Heizwärme.

Wird ein sog. Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg als Energieberatungsbericht vorgelegt, so gilt dieser als 5 prozentige Erfüllungsoption.
 
Wenn Sie also günstig Ihre Heizung sanieren möchten, können Sie also weiterhin z.B. einen Öl- oder Gasbrennwertkessel
(bis zu einer im Wärmegesetz beschriebenen kW-Obergrenze) betrieben mit 10 Prozent Bioöl bzw. Biogas-Anteil in Betracht ziehen
und hier dann zusätzlich ab 1.7.2015 5 Prozent durch den Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg erfüllen.
 
Unser Büro erstellt Sanierungsfahrpläne sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude, bei denen der Sanierungsfahrplan
als 15 Prozent-Erfüllungsoption anerkannt wird.

Ein energetischer Sanierungsfahrplan individuell abgestimmt auf das Gebäude
zeigt Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern eine Möglichkeit für das Gebäude auf,
die auch die langfristigen Erfordernisse der Energieeinsparung in den Fokus nimmt,
und zeitgleich die baulichen, baukulturellen und persönlichen Ausgangsbedingungen berücksichtigt.
Damit und durch eine kompaktes, ansehliches Layout soll er für eine energetische Gebäudesanierung
sensibilisieren und motivieren.
 
Der Sanierungsfahrplan umfasst eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes im Hinblick auf den Wärmeschutz der Gebäudehülle und
die Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung. Anschließend wird ein Sanierungsfahrplan ausgestellt.
Darin soll die energetische Qualität des Gebäudes umfassend einerseits für den Ist-Zustand und andererseits –
hierzu einen Vergleich ermöglichend – für den Zielzustand sowie ggf. für die jeweils vorgeschlagenen Maßnahmenpakete abgebildet werden.
Der Sanierungsfahrplan kann in Abstimmung mit dem Energieberater ein bis fünf Maßnahmenpakete umfassen und soll
die Maßnahmenpakete an die Zukunftspläne der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer anpassen.
 
Welche Aspekte beinhaltet der Sanierungsfahrplan?
 
Der Sanierungsfahrplan beinhaltet mindestens die folgenden Aspekte:
 
-Einführung in die Energieeffizienz und den Klimaschutz
-Energetische Bewertung des Gebäudes im aktuellen Zustand
-Überblick über Maßnahmenpakete und Zustand nach Sanierung
 die Sanierungsschritte im Detail
-Erklärung des Sanierungsfahrplan
-Bestätigung des Energieberaters über Befähigung
-Anlagen
 

Ein Sanierungsfahrplan wird von einem Energieberater für ein bestehendes Wohngebäude in Baden-Württemberg ausgestellt.
 
Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des EWärmeG von 15 % auf 10 %.
Er stellt für einige im EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar.

Das Muster eines Sanierungsfahrplans finden Sie unter folgendem LINK:
Muster Sanierungsfahrplan
 
Für den Sanierungsfahrplan ist eine Förderung durch das Umweltministerium BW vorgesehen, wenn er nicht im Zuge der Erfüllungsoption
für das EWärmeG im Rahmen der Heizungssanierung nach Heizungstausch ausgestellt wird.
Wie hoch diese Förderung sein wird, ist aktuell noch nicht geklärt.
 
Die Kosten für einen Sanierungsfahrplan belaufen sich auf ca. 800 Euro Gesamtkosten abzgl. Förderung des Umweltministeriums für ein
Einfamilienhaus.
 
Bei Interesse an der Erstellung eines Sanierungsfahrplan schicken Sie uns einfach eine Email an:
 
Wohlbold/Braun GbR Ingenieurbüro Energieberatung
Germanenstr. 7
71083 Herrenberg
Telefon: 07034 259040
Telefax: 07034/1334990
Email: info@blowerdoor-test-deutschland.de