Wärmebrückenberechnung

Optimieren der Energiebilanz durch detaillierten Wärmebrücken-Nachweis
 
Wer sich anstatt der pauschalen Zuschläge für Wärmebrücken für den
detaillierten Einzelnachweis entscheidet, kann den berechneten
Energiebedarf soweit senken, dass das Gebäude in eine bessere
KfW-Effizienzhausklasse kommen kann. Bei mehreren Wohneinheiten
rechnet sich der Aufwand mit Sicherheit, denn ein Gleichwertigkeitsnachweis
für Beiblatt 2-Konstruktionen geht kaum schneller.
 
Wozu die detaillierte Wärmebrückenberechnung?
Damit können die pauschalen Wärmebrückenzuschläge auf den
flächenbezogenen Transmissionswärmeverlust der Hüllfläche in Höhe von
0,05 (Neubau), 0,10 (Altbau) oder 0,15 W/(m²K) (Altbau mit Innendämmung)
durch den Ansatz der nach den Vorschriften der DIN EN ISO 10211 berechneten
Verluste ersetzt werden. Die detaillierte Berechnung führt erfahrungsgemäß
zu Wärmebrücken-Zuschlägen, die nur zwischen 0,00 und 0,02 W/(m²K) liegen.
 
 
 
Ist so ein pauschaler Zuschlag wirklich so „schlimm“?
Ein Neubau nach EnEV 2014 hat einen flächenbezogenen Transmissionswärmeverlust
von etwa 0,25 W/(m²K). Vorausgesetzt, dessen Wärmebrücken wurden konstruktiv
entsprechend den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 ausgebildet – das ist längst
Stand der Technik – kommt ein pauschaler Zuschlag von 0,05 W/(m²K) zur Anwendung,
so dass in Summe mit einem Wärmeverlust der Gebäudehülle von 0,30 W/(m²K) gerechnet
wird.  Dies entspricht einem Zuschlag von 20%. Plant man jedoch anstatt des
Mindeststandards nach EnEV ein KfW-Effizienzhaus 40, 55 oder 70 bedeuten die 0,05 W/(m²K)
einen Zuschlag von 30% und mehr.  Bei der Bestandssanierung kann allein eine detaillierte
Wärmebrückenberechnung aus einem geplanten KfW-Effizienzhaus 85 ein  Effizienzhaus  70
machen, und Ihnen damit eine zusätzliche öffentliche Förderung in Höhe von 3.750 € pro
Wohneinheit bescheren (KfW-Programm 430, Stand: 06.04.2014).
 

Wie könnte ich den pauschalen Wärmebrückenzuschlag kompensieren?
Indem Sie den Wärmeverlust der Gebäudehülle reduzieren. Sie können
a) bei unverändertem Material die Wandstärken erhöhen, oder
b) besser dämmende Wandmaterialien verwenden.
 
Da es bei den gesetzlichen Anforderungen in erster Linie um den Primärenergiebedarf 
geht, könnten Sie anstatt in die Gebäudehülle auch in die Gebäudetechnik investieren,
als da wären: 
a) verstärkte Nutzung regenerativer Energien durch Solarthermie auch zur Heizungsunterstützung,
Photovoltaik und Wärmepumpe, Kraft-Wärme-Kopplung  oder b) sie reduzieren die Lüftungswärmeverluste
mittels einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
 
Alle diese Maßnahmen kosten deutlich mehr als eine Wärmebrückenberechnung.
 
Welche Wärmebrücken müssen beim detaillierten Nachweis berechnet werden?
Es sind dies nach DIN V 4108-6:
 
    Gebäudekanten, also Außen- und Innenecken der Außenwände, die Kanten die durch Außenwand und
    Dachfläche beziehungsweise Bodenplatte gebildet werden
    bei Fenster und Türen die umlaufenden Bauteilanschlüsse, also seitliche Laibungen, 
    Sturz und  Brüstung bzw. Decke
    Wand- und Deckeneinbindungen, also wo Innenwände auf Außenwände und Decken stoßen
    Deckenauflager, also wo Geschossdecken auf Außenwände stoßen
    wärmetechnisch entkoppelte Balkonplatten
 

Was kostet die detaillierte Wärmebrückenberechnung?
Das hängt von der Anzahl der unterschiedlichen Wärmebrücken ab. Beispiel: Ein Fenster hat in der
Regel drei Wärmebrücken (Brüstung, seitliche Laibung, Sturz). Für die Berechnung des linearen
Wärmeverlustkoeffizienten sind nur die U-Werte des Fensters und die der es umschließenden Bauteile
maßgeblich. Bei gleichen konstruktiven Randbedingungen spielen also Fensteranzahl und unterschiedliche
Fensterabmessungen keine Rolle für die Kosten.  Ein größeres Gebäude besitzt nicht zwangsläufig mehr
Wärmebrücken als ein kleineres. Deshalb ist der finanzielle Vorteil durch die detaillierte Berechnung bei
einem Mehrfamilienhaus meist höher als bei einem EFH.
Wir können ein Einfamilienhaus wärmebrückentechnisch detailliert bewerten für ca. 1.000 Euro zzgl. MwSt.
Hiermit kann man erfahrungsgemäß zusätzliche Dämmmaßnahmen in Höhe von ca. 2.000-4000 Euro einsparen.
Dies hängt aber von der tatsächlichen Anzahl der Wärmebrücken ab. Fragen Sie uns bitte über unsere Kontaktdaten an:
 
Wohlbold/Braun GbR Ingenieurbüro Energieberatung
Germanenstr. 7
71083 Herrenberg
Telefon: 07034 259040
Telefax: 07034/1334990
Email: info@blowerdoor-test-deutschland.de