Abnahmemessung

Dieser Begriff ist mehrdeutig. Eine "Abnahmemessung nach EnEV" muss EN 13829 entsprechen und darf deshalb erst durchgeführt werden, wenn die Gebäudehülle fertiggestellt ist.
Eine Abnahmemessung kann aber auch die erbrachte Leistung eines Handwerkers, z.B. des Trockenbauers, dokumentieren, um nachträgliche Beschädigungen der Luftdichtheitsbahn gegen Fehler seiner Leistung abzugrenzen. Eine solche Messung kann stattfinden, sobald die Leistung, z.B. das luftdichte Verlegen einer Luftdichtheitsbahn, abgeschlossen ist. Undichtheiten im Bereich anderer Gewerke können für diese Messung provisorische abgedichtet werden, die Messung entspricht im Hinblick auf Messzeitpunkt und Gebäudepräparation nicht der Norm.