Sanierungsfahrplan-Kommunen

Kommunale oder gemeinnützige Liegenschaften müssen bei der Heizungssanierung auch das EWärmeG BW erfüllen.

Meist handelt es sich hier um Nicht-Wohngebäude in Öffentlicher Hand.

Der Gesetz-Geber in Baden-Württemberg sieht für Nicht-Wohngebäude vor, dass bei Vorliegen eines
Sanierungsfahrplans NWG das Gesetz komplett erfüllt ist.

Mittlerweile gibt es hierfür ein Förderprogramm für öffentliche/kommunale Nicht-Wohngebäude beim BAFA, das
80 Prozent des Netto-Berater-Honorars für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans im Bestands-Gebäude-Kommunal-NWG
übernimmt.
Wir haben hierzu die Ausstellungsberechtigung und das Knowhow.

Bitte kontaktieren Sie uns als kommunaler Liegenschaftsverwalter, falls das für Sie in Frage kommt.

 

Nähere Infos gibts auch direkt beim Fördermittel-Geber unter:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Kommunale_Energieberatung_Netzwerke/Sanierungskonzept_Neubauberatung/sanierungskonzept_neubauberatung_node.html