Energieeinsparverordnung

Auf ein Wort:
Energieeinsparverordnung (EnEV)
 
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) berücksichtigt den Energiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung.
Mach Sie also Ihr Haus zukunftssicher

So genannte bedingte Anforderungen schreiben Mindestanforderungen an die energetische Qualität der Bauteile vor,
die beim Austausch oder bei wesentlichen Änderungen, z.B. an Dach, Fassade oder Fenster, einzuhalten sind.
 
Außerdem gilt die Nachrüstverpflichtung für:
- Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, ungedämmte Heizungsrohre und Warmwasserleitungen in
  unbeheizten Räumen und nicht begehbare aber zugängliche oberste Geschossdecken.